Fördermittel für die Heizungsmodernisierung:
Die aktuellen Konditionen bei KfW und BAFA

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© Stiebel Eltron

Investitionszuschüsse von der KfW

Die staatliche Förderbank unterstützt einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen und umfassende Haussanierungen mit Investitionszuschüssen. Um die Attraktivität dieser Fördervariante zu steigern, hat die KfW die Zuschüsse im Rahmen des Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ rückwirkend zum 20.12.2012 erhöht. 

So werden einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung ab sofort mit 10 Prozent (vorher 7,5 Prozent) der Investitionskosten bezuschusst, maximal gibt es 5.000 Euro. Bei Kosten von beispielsweise 9.000 Euro für ein neues Öl-Brennwertgerät einschließlich Installation können Modernisierer also jetzt 900 Euro Zuschuss von der KfW-Förderbank einkalkulieren. 

Auch Komplettsanierungen von Wohngebäuden auf ein bestimmtes energetisches Niveau erhalten ab sofort eine höhere Förderung:

  • Der Investitionszuschuss für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 beträgt
    20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit (vorher 17,5 Prozent).
  • Der Investitionszuschuss für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 beträgt
    25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 18.750 Euro pro Wohneinheit (vorher 20 Prozent).

 

KfW-Kreditvariante: Höhere Tilgungszuschüsse ab dem 1. März 2013

Alternativ zur Zuschussvariante unterstützt die staatliche Förderbank Einzelmaßnahmen (Programm 152) und umfassende energetische Haussanierungen (Programm 151) auch mit zinsgünstigen Krediten. Der Effektivzinssatz liegt aktuell bei 1,00 Prozent in allen Laufzeiten. Seit dem 1. März 2013 gibt es im KfW-Programm 151 in zwei Fällen höhere Tilgungszuschüsse:

  • Für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 erhöhen sich die Tilgungszuschüsse auf 12,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 9375 Euro je Wohneinheit (vorher 10 Prozent).
  • Für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 erhöhen sich die Tilgungszuschüsse auf 17,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit (vorher 12,5 Prozent).

Gefördert wird die energetische Sanierung von Häusern und Eigentumswohnungen, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Voraussetzung: Für die Planung und Baubegleitung ziehen Sie einen qualifizierten Sachverständigen hinzu.

 

Solarförderung und Kesseltauschbonus aus dem MAP

Das Marktanreizprogramm (MAP) zur Nutzung erneuerbarer Energien fördert in erster Linie die Solarthermie, honoriert aber auch die Heizungserneuerung. An erstmalig installierten Solaranlagen zur Heizungsunterstützung beteiligt sich der Staat mit 90 Euro pro angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Die Mindestfläche für die MAP-Solar-Förderung liegt bei neun Quadratmetern für Flachkollektoren und sieben Quadratmetern für Vakuumröhrenkollektoren. Kleiner sollten Anlagen, die zur Heizungsunterstützung genutzt werden aber in der Regel auch nicht sein. 

Wird gleichzeitig mit der Neuinstallation der Solaranlage ein alter Heizkessel durch ein Öl-Brennwertgerät ersetzt, gibt es zusätzlich einen Kesseltauschbonus. Dieser beträgt 500 Euro. 

Nach den neuen MAP-Fördersätzen kommt so beispielsweise bei der Anschaffung eines sparsamen Öl-Brennwertgerätes und einer zwölf Quadratmeter großen Solarthermieanlage eine Fördersumme von insgesamt 2050 Euro zusammen. Enthalten ist darin auch ein 50-Euro-Zuschuss für eine hocheffiziente Solarpumpe. Die Fördermittel aus dem MAP werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

 

Neue KfW-Kreditvariante zusätzlich zum MAP

Die KfW hat zum 1. März 2013 ein neues Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gestartet. Dieses KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ kann mit den Zuschüssen aus dem MAP kombiniert werden. 

Mit dem neuen KfW-Programm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für eine Heizungserneuerung, einschließlich Nebenkosten, etwa für Beratung und Planung, finanziert werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Summe aus Kredit und MAP-Zuschuss die förderfähigen Kosten nicht übersteigen darf. Die förderfähigen Kosten der oben beispielhaft beschriebene Heizungsmodernisierung betragen 19.000 Euro. Unter Anrechnung des BAFA-Zuschusses kann also in diesem Fall eine Summe von 16.950 Euro mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden. Dieser muss vor Umsetzung des Modernisierungsvorhabens bei der KfW beantragt werden.

 

Steuerbonus für Handwerkerleistung

20 Prozent (maximal 1200 Euro) der handwerklichen Lohn- und Fahrtkosten können direkt von der individuellen Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung: Auf der Rechnung müssen die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Die Rechnung darf nicht bar gezahlt und der Abzug muss bei der Jahressteuererklärung gesondert beantragt werden.

 

Kombinierbarkeit beachten

Vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme ist es unbedingt erforderlich, sich über die vollständigen Förderrichtlinien zu informieren. Denn nicht alle Programme lassen sich parallel in Anspruch nehmen. So ist beispielsweise die Kombination des KfW-Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ mit dem MAP und/oder dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht möglich. Daher ist immer zu prüfen, welches Programm im Einzelfall die beste Unterstützung bietet. 

Ebenfalls ist genau zu prüfen, ob die Förderung vor oder nach der Modernisierungsmaßnahme beantragt werden muss. Denn während bei der KfW die Anträge grundsätzlich vor Maßnahmenstart eingehen müssen, werden Solarförderung und Kesseltauschbonus aus dem MAP erst nach Inbetriebnahme der Anlage beantragt.

 

Baubegleitung durch Energieberater wird von der KfW bezuschusst

Auch die Kosten für die Fachplanung und Begleitung einer energetischen Sanierung durch einen Energieberater werden von der KfW zu maximal
50 Prozent bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag liegt bei  4.000 Euro. Diese Förderung läuft unter der Bezeichnung „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm 431).

Hohlbein & Partner GmbH
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+++ TIPP +++

Informieren Sie sich noch in der Planungsphase, ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden und wann der Förderantrag zu stellen ist. Informationen zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite der BAFA:

www.bafa.de (Energie/Erneuerbare Energien)

telefonische Auskunft unter: 06196-908-625